Schadensersatzklage BGH-Entscheid zu Schlecker-Klage

Knapp elf Jahre nach der Pleite der Drogeriemarktkette Schlecker könnte eine große Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters doch noch zum Erfolg führen.

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Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe urteilte am Dienstag, dass das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) dessen Forderungen vorschnell abgewiesen hatte. Nun muss dort alles noch einmal neu geprüft werden. Es geht um mindestens 212 Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter von mehreren großen Drogerieartikel-Herstellern für Gläubiger einfordert.

Quelle: hessenschau.de