Zweiter Cum-ex-Prozess Verteidigung plädiert auf Freispruch für Hanno Berger

Mit seinen Deals soll er Steuern in Höhe von über 100 Millionen Euro hinterzogen haben: Dennoch hat die Verteidigung von Hanno Berger im Wiesbadener Cum-ex-Prozess einen Freispruch gefordert.

Hanno Berger geht in einem Flur.
Steueranwalt Hanno Berger beim Prozessauftakt in Wiesbaden. Bild © picture-alliance/dpa
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Im Zeitraum der Vorwürfe von 2006 bis 2008 habe der heute 72 Jahre alte Hanno Berger nicht vorsätzlich gehandelt, sagte Rechtsanwalt Sebastian Kaiser am Freitag vor dem Landgericht Wiesbaden. Damals habe es keine gesetzliche Grundlage und auch keine Verwaltungsauffassung in Bezug auf Cum-ex-Aktiengeschäfte gegeben.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte am Donnerstag wegen drei Tatdelikten der schweren Steuerhinterziehung auf eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten plädiert.

Aus dem Vermögen von Berger und einem Nebenbeteiligten sollen demnach zudem jeweils 1,15 Millionen Euro Taterträge eingezogen werden. Berger soll bis Verfahrensabschluss in U-Haft bleiben.

Gewinne mit Immobilieninvestor geteilt

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte Berger vor dem Landgericht Wiesbaden vorgeworfen, mit komplexen Cum-ex-Aktiendeals Bescheinigungen über gut 113 Millionen Euro nie gezahlter Steuern erlangt zu haben.

Dazu seien bei Geschäften mit einem inzwischen gestorbenen Immobilieninvestor gemeinsam mit früheren Beschäftigten der Hypovereinsbank-Aktien im Wert von 15,8 Milliarden Euro gehandelt worden. Die Gewinne habe man aufgeteilt.

Urteil Ende Mai?

Der Wiesbadener Prozess begann im Juni vergangenen Jahres. Ein Urteil könnte am 30. Mai fallen.

Im Dezember war Berger bereits am Landgericht Bonn zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Gegen ihn wurden zwei getrennte Prozesse geführt, da sich die Landgerichte Bonn und Wiesbaden nicht auf eine Zusammenführung einigen konnten.

Im Fall einer Verurteilung in Wiesbaden werde eine Gesamtstrafe gebildet, erklärte eine Gerichtssprecherin. Diese erfolge nach Rechtskraft beider Urteile per nachträglichen Beschluss durch das Gericht, das Berger zur höheren Strafe verurteilt habe. Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hatte angekündigt, dagegen in Revision am Bundesgerichtshof zu gehen.

Berger als Cum-ex-Architekt

Berger gilt als Architekt der Cum-ex-Deals in Deutschland, bei dem sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten ließen und den Staat geschätzt um einen zweistelligen Milliardenbetrag prellten.

Dabei schoben Investoren Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch rund um den Dividendenstichtag hin und her, bis Behörden nicht mehr durchblickten. Bescheinigungen über Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag wurden damit mehrfach ausgestellt. Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals strafbar sind. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass sie als Steuerhinterziehung zu werten sind.

Berger hatte als Anwalt die Deals bei Banken und Vermögenden als rechtlich sichere Steueroptimierung angepriesen, bei der Konstruktion der Geschäfte beraten und Millionen verdient. Er hatte sich durch Flucht in die Schweiz jahrelang einem Gerichtsverfahren entzogen. Im Februar 2022 wurde Berger dann nach Deutschland ausgeliefert.

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Quelle: dpa/lhe