Tarifkonflikt mit Gewerkschaft EVG Neuer Streik bei der Bahn angekündigt - Termin offen
Bahnreisende müssen sich wieder auf Behinderungen und Ausfälle einstellen: Die Gewerkschaft EVG droht im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn mit einem weiteren Warnstreik. Wann er stattfinden soll, ist noch nicht bekannt. Für Donnerstag sind weitere Infos angekündigt.
Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn und weiteren Verkehrsunternehmen hat die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) einen neuen Streik angekündigt. Am Verhandlungstisch bewege sich "nur wenig" und vor diesem Hintergrund sei "ein weiterer Warnstreik unvermeidbar", teilte die Gewerkschaft am Dienstag mit.
Der Termin ist noch unklar. Über Zeitraum und Schwerpunkte des nunmehr dritten Warnstreiks in der laufenden Tarifrunde will die EVG am Donnerstag um 9 Uhr bei einer Pressekonferenz informieren. Bei den bisherigen Arbeitskampfrunden hatten die Ankündigungen nur wenige Tage vor dem tatsächlichen Warnstreikbeginn gelegen.
Gewerkschaft unzufrieden mit Verhandlungen
Zwar werde mittlerweile beispielsweise "vermehrt statt Prozenten ein monatlicher Festbetrag als Lohnerhöhung angeboten", erklärte die EVG, dennoch liege ein Tarifabschluss noch in "weiter Ferne". Die von der EVG geforderten Verbesserungen müssten "deutlicher und schneller erfolgen". Dazu seien die Arbeitgeber jedoch noch nicht bereit.
Die EVG fordert bei einer Laufzeit von zwölf Monaten Lohnerhöhungen von insgesamt zwölf Prozent, mindestens aber monatlich 650 Euro brutto mehr. Zwei Angebote der Bahn wies die Gewerkschaft bereits als unzureichend zurück. Sie sahen vor allem längere Laufzeiten und Einmalzahlungen vor, welche die Gewerkschaft ablehnt.
Bahn reagiert mit Unverständnis
Die Deutsche Bahn kritisierte den angekündigten Streik scharf. In den Verhandlungen sei das Unternehmen der Gewerkschaft gerade erst noch einmal entgegen gekommen, erklärte DB-Personalchef Martin Seiler. "Daraufhin Streiks anzukündigen, ist gänzlich überzogen und völlig unverhältnismäßig. Auf dem Tisch liegen zehn Prozent, das höchste Angebot der DB-Geschichte."
Laut Seiler ist insbesondere das Streitthema Mindestlohn nun "abgeräumt". Eine zentrale Forderung der EVG ist, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro im Tarifvertrag als Basis festgeschrieben wird, auf dem die Forderungen aufsetzen. Denn rund 2.000 Beschäftigte, die direkt von der Mindestlohnerhöhung profitieren, hätten andernfalls darüber hinaus kaum etwas von Gehaltserhöhungen.
"Die DB hat vorgeschlagen, dass der gesetzliche Mindestlohn von zwölf Euro mit Wirkung zum 1. März 2023 in allen Entgelttabellen steht", erklärte der Konzern dazu. "Die angebotene Lohnerhöhung von zehn Prozent wirkt damit für die rund 2.000 betroffenen Mitarbeitenden zusätzlich." Zudem sollen die DB-Angestellten "auch bei künftigen Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns grundsätzlich fünf Prozent mehr als diesen verdienen".
Großstreik legte öffentlichen Verkehr im März lahm
Größere Streiks bei der Bahn hatte es zuletzt im März und April gegeben. Am 28. März hatten die Gewerkschaften EVG und Verdi mit einem gemeinsamen bundesweiten Warnstreik große Teile des öffentlichen Verkehrs lahmgelegt: Betroffen waren der Fern-, Regional- und Nahverkehr ebenso wie Flughäfen. In Hessen wurden die Deutsche Bahn und weitere Eisenbahn-Unternehmen bestreikt, ebenso die Nahverkehrsbetriebe und der Flughafen Frankfurt.
Am 21. April war der Bahnverkehr bundesweit bis zum Vormittag bestreikt worden. Auswirkungen auf die Fahrpläne hatte das zum Teil noch bis zum Abend.
Sendung: hr-iNFO, 09.05.2023, 14.30 Uhr
Ende der weiteren Informationen