Frankfurter Flughafen Kommunen scheitern mit Eilantrag gegen Anflugrouten
Flugzeuge im Landeanflug auf Frankfurt dürfen weiter größere Städte wie Offenbach und Hanau auf Kosten weniger dicht besiedelter Gebiete umfliegen. 15 Kommunen scheiterten vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat laut einer Mitteilung vom Mittwoch einen Eilantrag der Städte Neu-Isenburg, Heusenstamm (beide Offenbach) und Rüsselsheim stellvertretend für insgesamt 15 Kommunen abgelehnt. Sie wollten erreichen, dass der Deutschen Flugsicherung die weitere Erprobung eines Anflugverfahrens auf den Frankfurter Flughafen vorläufig untersagt wird, bei dem der Anflugkorridor nach Süden hin verschoben wird.
Bei dem sogenannten Segmented Approach werden die dicht besiedelten Großstädte Offenbach, Hanau und Mainz umflogen. Ankommende Flugzeuge werden erst nach dem südlichen Vorbeiflug an diesen Städten auf den Endanflug zur Südbahn des Flughafens geführt.
Gericht sieht keine besondere Dringlichkeit
Die klagenden Kommunen sehen darin eine Lärmverschiebung auf ihre Kosten und wollen das Anflugverfahren daher stoppen. Der Lärm sei besonders nachts so groß, dass ihnen nicht zugemutet werden könne, eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren abzuwarten. Im Juli hatten waren die Kommunen vor den VGH gezogen.
Der zuständige Senat entschied nun am Dienstag, dass die für einen solchen Unterlassungsanspruch notwendige besondere Dringlichkeit nicht gegeben sei. Durch den weiteren Probebetrieb werde es zu keinen unzumutbaren Lärmbelastungen kommen. Der Beschluss ist verwaltungsgerichtlich nicht anfechtbar.
Anflugverfahren priorisiert genutzt
Das Anflugverfahren war 2011 eingeführt worden, durfte zunächst aber nur in seltenen Fällen bei nicht planmäßigen Verspätungslandungen zwischen 23 und 5 Uhr genutzt werden. Seit März 2021 werden die Segmented-Approach-Routen auch tagsüber erprobt und seit Februar dieses Jahres priorisiert in den nächtlichen Randzeiten genutzt.
Die Städte waren der Ansicht, dass das ursprünglich nur zur Probe eingeführte Anflugverfahren längst hätte abgeschlossen werden müssen. Da es allerdings dauerhaft angewendet wird, sehen sie darin einen Rechtsbruch.
Studie: Mehr als die Hälfte der Anwohner stark lärmbelästigt
Eine Mitte Juli veröffentlichte Flughafen-Studie hatte ergeben, dass sich mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner in den Nachbarschaften rund um Deutschlands größten Flughafen durch Fluglärm hoch belästigt fühlen. Die Studie erfasste 112 Kommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz und lief über fünf Jahre lang im Auftrag des Landes Hessen.
Sendung: hr-iNFO, 21.12.2022, 18 Uhr
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