Unternehmen Gericht untersagt Klima-Werbung

Unternehmen dürfen ihre Produkte nur als "klimaneutral" bewerben, wenn sie die Verbraucher über die Vermeidung oder Kompensation der Emissionen ausreichend aufklären.

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Das geht aus einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) hervor. Da- mit gaben die Richter einem Hersteller von ökologischen Wasch-, Putz- und Reinigungsmitteln Recht, der einen Konkurrenten wegen intransparenter und irreführender Werbung verklagt hatte. Der hatte mit "Klimaneutral" geworben, aber Emissionsarten ausgeklammert.

Quelle: hessenschau.de