Nach Verkehrsversuch-Urteil Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gießener Bürgermeister wegen Untreueverdachts

Der umstrittene Verkehrsversuch in Gießen beschäftigt weiter die Justiz: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen Bürgermeister Wright. Dieser habe das Projekt trotz eines Gerichtsurteils nicht gestoppt, was zu höheren Kosten geführt habe.

Verkehrsversuch Gießen
Sperrungen während des Aufbaus. Bild © Sonja Fouraté (hr)
Audiobeitrag
Bild © Sonja Fouraté (hr)| zur Audio-Einzelseite
Ende des Audiobeitrags

Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Gießen ermitteln wegen des Anfangsverdachts der Untreue gegen den Bürgermeister der Stadt, Alexander Wright (Grüne). Eine entsprechende Strafanzeige sei Anfang September schriftlich eingegangen, teilten sie am Mittwoch mit.

Dem Bürgermeister werde zur Last gelegt, den Verkehrsversuch am Anlagenring weitergeführt zu haben, obwohl ihn das Verwaltungsgericht Gießen am 10. Juli als rechtswidrig eingestuft hatte. Das hätte der Stadt "einen Vermögensnachteil", etwa durch erhöhte Rückbaukosten zugefügt.

"Unterlagen und Speichermedien sichergestellt"

Alexander Wright
Gießens Bürgermeister Alexander Wright Bild © Katrina Friese

Im Zuge der Ermittlungen hätten Beamtinnen und Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft Räumlichkeiten der Stadt Gießen am Berliner Platz durchsucht und "diverse Unterlagen und Speichermedien sichergestellt". Diese würden nun ausgewertet. Der Beschuldigte habe kooperiert.

Wright selbst wollte sich auf hr-Anfrage am Mittwoch nicht äußern. Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD) sagte, der Magistrat werde alle Hilfe geben, damit sämtliche offenen Fragen schnell aufgeklärt werden können. Weiter wolle er sich nicht äußern.

Rückbau nach Urteil des Verwaltungsgerichtshofs angekündigt

Mitte Juni hatte die Stadt Gießen begonnen, den vierspurigen innerstädtischen Anlagenring teilweise zur Einbahnstraße für Autos zu machen, um mehr Platz für Radfahrer zu schaffen. Am 10. Juli hatte das Verwaltungsgericht den Versuch für rechtswidrig erklärt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlägen. Geklagt hatten zwei Anwohner einer Seitenstraße, darunter eine Richterin.

Die Stadt hatte den Versuch zunächst fortgeführt und beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Beschwerde gegen das Urteil eingelegt. Doch dieser bestätigte die Rechtswidrigkeit (Az. 2 B 987/23).

Danach hatte die Stadt den Rückbau angekündigt, der bis zum Frühjahr 2024 abgeschlossen sein soll. Das Projekt kostete bis dahin rund 1,7 Millionen Euro. Befürworter haben derweil eine Petition für den Versuch gestartet.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 27.09.2023, 15.30 Uhr

Ende der weiteren Informationen

Quelle: hessenschau.de/Sonja Fouraté, Eva Maria Roessler