Knapp ein Jahr nach Fristende Finanzämter warten noch auf zehntausende Grundsteuererklärungen

Die Finanzämter in Hessen warten auch knapp ein Jahr nach dem Ende der Abgabefrist auf ausstehende Grundsteuererklärungen. Zehntausende fehlten noch. Haus- und Wohnungsbesitzern, die sich nicht kümmern, droht eine Schätzung.

Wohnhäuser in einer Innenstadt aus der Vogelperspektive.
Wohnhäuser in einer Innenstadt. Bild © picture-alliance/dpa (Archiv)
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Die hessischen Finanzämter warten fast ein Jahr nach Fristende am 31. Januar 2023 immer noch auf manche Grundsteuererklärung. Mit Stand 11. Januar fehlten landesweit noch mehr als 60.000 Erklärungen, wie eine Sprecherin der Oberfinanzdirektion (OFD) in Frankfurt mitteilte.

Knapp 2,7 Millionen Erklärungen waren bis dahin eingegangen. Bereits im April 2023 waren rund 400.000 Erinnerungsschreiben an säumige Steuerbürger in Hessen verschickt worden.

Bei Nichterfüllung der Erklärungspflicht wird laut der OFD-Sprecherin die Steuerverwaltung aktiv. Fehlende Angaben würden schließlich geschätzt und der Grundsteuermessbetrag festgesetzt.

Drei Millionen Grundstücke in Hessen betroffen

"Diese Schätzungen sind naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden", sagte die Sprecherin. In Hessen sind laut der Finanzverwaltung des Landes insgesamt rund drei Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Reform betroffen. Die Grundsteuer wird deutschlandweit reformiert, von 2025 an gelten neue Berechnungsgrundlagen.

Um die Reform vorzubereiten, wurden Grundstücks- und Immobilieneigentümer verpflichtet, Grundsteuererklärungen mit etlichen Informationen abzugeben. Erklärtes Ziel ist, dass die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte bundesweite Reform "aufkommensneutral" ist - also nicht zu zusätzlichen Steuereinnahmen führt.

Wert eines Grundstücks wird neu ermittelt

Da der Wert von Grundstücken neu bewertet wird, müssen manche Immobilienbesitzer von 2025 an womöglich mehr oder weniger Steuern als bis dahin zahlen. Vermieter können die Grundsteuer über die Nebenkosten auf ihre Mieter abwälzen.

Trotz noch mancher fehlender Bescheide sei die Umstellung in Hessen weiter im Rahmen des vorgesehenen Zeitplans, sagte die OFD-Sprecherin. Demnach wurden bereits mehr als 2,3 Millionen Bescheide von den hessischen Finanzämtern versendet. "Die Bearbeitung der Erklärungen läuft somit auf Hochtouren", so die Sprecherin.

Hebesatz in Kommunen könnte sich ändern

Auch das Schätzungsverfahren der Finanzämter habe bereits begonnen. Mit der Reform der Grundsteuer komme es voraussichtlich zu Anpassungen der Hebesätze in den Gemeinden. Mitte 2024 wolle die hessische Steuerverwaltung den Kommunen eine Hebesatzempfehlung geben, erklärte die Sprecherin.

"Die Entscheidung über den konkreten Hebesatz trifft am Ende aber selbstverständlich die jeweilige Kommune im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung." Der Hebesatz ist ein Faktor, mit dem der Steuermessbetrag multipliziert wird, um die Steuerschuld festzulegen.

Nicht alle Bundesländer wenden bei der neuen Berechnung der Grundsteuer die gleichen Kriterien an. Während die meisten ein auch kritisiertes Modell des Bundes nutzen, haben Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 27.01.2024, 9 Uhr

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Quelle: dpa/lhe