Riederwaldtunnel in Frankfurt Gutachten: Fechenheimer Wald darf trotz Heldbockkäfer gerodet werden

Der Heldbockkäfer sollte für die Gegner des A66-Ausbaus zum Retter der Eichen im Fechenheimer Wald werden. Ein Gutachten hält Rodung und Artenschutz nun für vereinbar. Doch einige Bäume dürfen vorerst im Wald bleiben.

Zwei Aktivistinnen, hinter denen ein Plakat mit der Aufschrift "Stoppt den Ausbau der A661 & A66. Riederwald verteidigen" an Bäumen hängt.
Zwei Aktivistinnen protestieren gegen den Ausbau der A66. Bild © picture-alliance/dpa
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Der Heldbockkäfer hat in der Debatte um den Ausbau der A66 in Frankfurt für Aufsehen gesorgt. Er war die große Hoffnung der Gegner des Autobahnausbaus und sollte die Rodung zahlreicher Bäume verhindern. Denn der Käfer - eigentlich ein Eichenschädling - ist laut Roter Liste vom Aussterben bedroht und deshalb streng geschützt. In diesem Jahr wurde er im betroffenen Stück des Fechenheimer Walds erstmalig beobachtet.

Nun belegt ein beauftragtes Fachgutachten, dass einige Bäume wohl tatsächlich vom Heldbockkäfer besiedelt werden. Das Gutachten wurde von einem Büro für Landschaftsökologie im Auftrag der bundeseigenen Autobahn GmbH durchgeführt und von dieser am Freitag veröffentlicht. Die Vorgehensweise der Gutachter wurde mit der Oberen Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt abgestimmt.

Bäume für Käfer bleiben vorerst stehen

Das Gutachten habe ergeben, dass eine Verbreitung des geschützten Heldbockkäfers "mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist", teilte die Autobahn GmbH am Freitag mit. Das heißt: Einige Bäume dürfen wegen des Käferbestands vorerst nicht gefällt werden.

Einen Stopp der geplanten Arbeiten bedeutet das aber nicht. Die Orte, wo der Käfer vorkommen könne, ließen sich nämlich lokal eingrenzen. In dem Gutachten ist von einem unkritischen Bereich die Rede, wo die Rodung vorgenommen werden darf. Man werde die 2,7 Hektar Wald zumindest teilweise roden, kündigte die Autobahn GmbH an.

Aufnahme von oben des Fechenheimer Waldes mit dem eingezeichneten Teilstück.
Eingezeichnetes Teilstück des Fechenheimer Waldes, das gerodet werden soll. Bild © Autobahn GmbH

Die Lage der Straßen für die Baufahrzeuge werde zudem so geändert, dass sie nur im unkritischen Bereich verlaufen. Dadurch könne ausgeschlossen werden, dass das Käfervorkommen Schaden nehme.

Käfer erstmalig in diesem Jahr beobachtet

Laut Gutachten erfolgte bei 51 Eichen im Fechenheimer Wald der Nachweis des Käfers oder zumindest ein hinreichender Verdacht. 8 dieser 51 Eichen waren demnach für die Rodung vorgesehen.

Zusätzlich gebe es noch weitere "käfergeeignete" Bäume. Im Gutachten ist von 975 Eichen die Rede, 23 davon sollten ursprünglich gefällt werden.

Grosser Eichenbock
Der Heldbockkäfer oder Große Eichenbock Bild © Imago Images

Die "käfergeeigneten" Eichen werde man nicht in der aktuellen Fällperiode roden, teilte die Autobahn GmbH mit. Zunächst soll es weitere Untersuchungen geben, um eine geeignete Vorgehensweise festzulegen.

Im zweiten Schritt sollen aber auch die restlichen Bäume gefällt werden. Auf welcher rechtlichen Grundlage das geschehen soll, ist derzeit offen. Im Gutachten heißt es, dazu seien eine Ausnahmeregelung sowie "weiterführende Artenschutzmaßnahmen" erforderlich.

Autobahngegner wollen Gutachten prüfen

Jetzt muss die Obere Naturschutzbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, das Gutachten prüfen. Wenn es dem Gutachten zustimmt, dann könnte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) noch versuchen, die Rodung mit einer einstweiligen Verfügung zu stoppen.

Wolf-Rüdiger Hansen vom BUND Frankfurt hatte Anfang Dezember mögliche rechtliche Schritte angekündigt. Sollten beim Käferschutz Zweifel bestehen, werde sein Verband vor dem Verwaltungsgericht klagen. Ob das nach Veröffentlichung des Gutachtens nun passiert oder nicht, ist noch unklar. Bürgerinitiativen und Autobahngegener wollen das Gutachten prüfen.

Im Prinzip hat die Autobahn GmbH seit drei Jahren Baurecht und darf im Fechenheimer Wald roden. Die Vorbereitungsarbeiten dafür haben Anfang der Woche begonnen. Bis Ende Februar will die Autobahn GmbH die Bäume abgesägt haben. Danach beginnt die Brutzeit der Vögel, dann darf nicht mehr gerodet werden. 

Polizei müsste Wald räumen

Dazu kommt: Vor dem Roden müsste die Polizei den Wald räumen, ähnlich wie vor zwei Jahren im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm (Vogelsberg). Denn das fragliche Waldstück im Frankfurter Osten ist seit 15 Monaten besetzt. Die Besetzer haben Dutzende Baumhäuser gebaut, Seile gespannt, Transparente und Solarpanels aufgehängt.

Für die Räumung gibt es dem Vernehmen nach schon konkrete Pläne. Auch parlamentarische Beobachter sind schon benannt. "Die geplanten Fällarbeiten im Fechenheimer Wald werden im Zeitraum Januar und Februar 2023 durchgeführt und bis zum 28. Februar 2023 abgeschlossen sein", teilte die Autobahn GmbH gegenüber dem hr mit.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 16.12.2022, 19 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Michelle Goddemeier, Tobias Lübben, Frank Angermund