Hebesätze angehoben Gewerbesteuer in jeder sechsten Gemeinde gestiegen
In Hessen wächst die Steuerlast von Grundstücksbesitzern und Unternehmen. Das zeigen Zahlen des Hessischen Industrie- und Handelskammertags. Besonders in kleineren Gemeinden ist es teurer geworden.
Nicht nur hessische Immobilienbesitzer klagen über teils drastische Erhöhungen der Grundsteuer. Auch viele Unternehmen bekommen hierzulande die wachsende Belastung durch kommunale Steuern zu spüren. Das geht aus dem "Hebesatzmonitor 2024" des hessischen Industrie- und Handelskammertages (HIHK) hervor.
Bei der Gewerbesteuer waren demnach nach einer Phase der Zurückhaltung während der Corona-Pandemie wieder vermehrt Erhöhungen zu verzeichnen: 72 der 421 Kommunen haben den Hebesatz für die Gewerbesteuer nach oben gesetzt - drei gesenkt.
Starker Anstieg in kleinen Gemeinden
Besonders stark stieg der Hebesatz demnach in kleineren Städten und Gemeinden mit Einwohnerzahlen unter zehntausend. Die größte Erhöhung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer gab es mit einem Plus von 70 Punkten in der 6.800-Einwohner-Gemeinde Twistetal (Waldeck-Frankenberg).
Bei den meisten hessischen Großstädten sei der Hebesatz dagegen unverändert geblieben. Durchschnittlich stieg der Gewerbesteuer-Hebesatz um drei Punkte auf 395 Prozent.
Senkung nur in vier Kommunen
Auch die Grundsteuer ging vielerorts kräftig nach oben. Demnach haben 105 der 421 Kommunen im laufenden Jahr im Vergleich zu 2023 den Hebesatz für die Grundsteuer B im Vergleich zum Vorjahr erhöht, in Biebesheim am Rhein etwa um 380 oder in Darmstadt um 340 Prozentpunkte.
Lediglich vier Kommunen haben diese Steuer laut Hebesatzmonitor gesenkt, die für alle nicht landwirtschaftlichen Grundstücke fällig wird. Der durchschnittliche Grundsteuer-Hebesatz stieg nach den Berechnungen der HIHK um 30 Punkte auf 538 Prozent.
"Steuererhöhungen dürfen nicht die einzige Antwort sein"
Grund- und Gewerbesteuern sind die zentralen Einnahmequellen der Kommunen. Über die Hebesätze legen sie die Höhe dieser Steuern fest. Mit einer neuen Rechtslage ab Januar 2025 verlieren die bisherigen Hebesätze der Grundsteuer B ihre Gültigkeit und müssen von den jeweiligen Kommunen neu beschlossen werden.
Die Grundsteuer ist eine rein kommunale Steuer. Alle 421 Städte und Gemeinden dürfen sie erheben und den Hebesatz selbst festlegen. Die Steuer wird auf inländischen Grundbesitz erhoben. Neben der Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen gibt es die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und deren Flächen. Die Einnahmen gehen an die jeweilige Kommune. 2023 flossen aus der Grundsteuer 1,36 Milliarden Euro an hessische Kommunen. Mit dem Geld werden etwa Kindergärten oder die örtliche Infrastruktur finanziert.
Grundsteuer A und B
Die Grundsteuer ist eine rein kommunale Steuer. Alle 421 Städte und Gemeinden dürfen sie erheben und den Hebesatz selbst festlegen. Die Steuer wird auf inländischen Grundbesitz erhoben. Neben der Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen gibt es die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und deren Flächen. Die Einnahmen gehen an die jeweilige Kommune. 2023 flossen aus der Grundsteuer 1,36 Milliarden Euro an hessische Kommunen. Mit dem Geld werden etwa Kindergärten oder die örtliche Infrastruktur finanziert.
Das Land Hessen hat die Empfehlung gegeben, dass eine Kommune mit dem neuen Recht insgesamt etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen sollte wie 2024. Die Hebesatz-Änderungen in diesem Jahr hätten also die "Absprungbasis" für das neue Recht erhöht oder verringert, erläuterte der HIHK.
"Die Steuerlast für Unternehmen in Hessen darf nicht weiter steigen, wenn der Wirtschaftsstandort langfristig attraktiv bleiben soll", mahnten die Unternehmen. "Steuererhöhungen dürfen daher nicht die einzige Antwort auf finanzielle Engpässe der Kommunen sein."