Neue Grenzwerte für ältere Modelle Kaminöfen in Hessen brauchen Update – oder der Ofen bleibt aus
Ab dem neuen Jahr gelten strengere Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte für Kaminöfen. Ältere Modelle müssen modernisiert oder ausgetauscht werden. Wer nicht nachrüstet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Alte Kaminöfen müssen ab dem 1. Januar 2025 strengere Abgaswerte erfüllen. Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert und zugelassen wurden, dürfen ab dann maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter ausstoßen.
"Ist der Ausstoß größer, ist der Ofen buchstäblich aus und sein Betrieb illegal", so Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer des Landesverbands der Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Haus & Grund.
Rund 200.000 Anlagen in Hessen betroffen
Die entsprechende Bundesverordnung war 2010 in Kraft getreten und setzte die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Grenzwerte für alle Öfen herab, die feste Brennstoffe wie Holz verfeuern. Es galten jedoch Übergangsfristen.
Nach Angaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks halten rund 200.000 in Hessen die ab 2025 gültigen Grenzwerte nicht ein. Bundesweit sind demnach 1,9 Millionen sogenannte Einzelraumfeuerstätten in Privathaushalten betroffen.
Als Ausnahme gelten laut Bundesumweltministerium
- nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung unter 15 Kilowatt
- offene Kamine
- Badeöfen
- Grundöfen wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien nutzt
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
- historische Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet oder hergestellt wurden
- alle Kaminöfen, die nach 2010 produziert wurden
Diese Kamine und Öfen sind von der Verordnung ausgenommen
Als Ausnahme gelten laut Bundesumweltministerium
- nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Wärmeleistung unter 15 Kilowatt
- offene Kamine
- Badeöfen
- Grundöfen wie Einzelraumfeuerungsanlagen, die man als Wärmespeicherofen (Kachelöfen) aus mineralischen Speichermaterialien nutzt
- Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt
- historische Öfen und Kamine, die vor 1950 errichtet oder hergestellt wurden
- alle Kaminöfen, die nach 2010 produziert wurden
Bis 50.000 Euro Bußgeld
Spätestens jetzt sollten Eigentümer von Öfen oder Kaminen prüfen, ob sie betroffen sind und "sorgfältig durchrechnen, ob sich das Nachrüsten lohnt", rät Ehrhardt. Denn für die weitere Nutzung nicht nachgerüsteter Kaminöfen könnten schlimmstenfalls Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Wer das Alter seines Gerätes nicht kenne, könne mithilfe des Typenschildes auf der Rückseite Informationen über Abgaswerte, Geräteeigenschaften und Emissionsdaten in der Online-Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik in Erfahrung bringen.
Schornsteinfeger meldet Verstoß
Fehle auch das Typenschild, könne der Schornsteinfeger die Werte ermitteln. Betroffene Eigentümer würden zunächst darauf hingewiesen, dass sie tätig werden müssten, sagt Steffen Kircher vom Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen.
"Bleibt dann eine Reaktion aus, meldet er oder sie es der zuständigen Behörde", so Kircher. Aufgrund der Beratungstätigkeit der Schornsteinfeger herrsche bei den Betreibern eine hohe Bereitschaft, die Anlage vorzeitig unter den Umweltgesichtspunkten zu tauschen.