Umweltschützer scheitern mit Klage VGH erlaubt höhere Grundwasser-Entnahme aus Hessischem Ried
Eine höhere Entnahme von Grundwasser im Hessischen Ried ist rechtmäßig. Umweltschützer hatten dagegen geklagt, scheiterten nun aber vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
Es war ein jahrelanger Rechtsstreit um die Grundwasserförderung im Hessischen Ried. Nun hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel entschieden: Die Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser würden eingehalten. Eine Verschlechterung des Zustands des Grundwasserkörpers sei durch die genehmigte Entnahme von Grundwasser nicht zu erwarten, teilte der VGH in seiner mündlichen Urteilsbegründung mit.
Konkret ging es um die jährliche Entnahme von Grundwasser aus 13 Brunnen im Jägersburger Wald, der zwischen Biblis und Bensheim (Bergstraße) liegt, sowie aus sechs Brunnen im Lorscher Wald. Die genehmigte Förderung sei auch mit Naturschutzrecht vereinbar. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom VGH nicht zugelassen.
BUND Hessen hatte geklagt
Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte 2013 einem Wasserbeschaffungsverband erlaubt, aus den Brunnen im Jägersburger Wald Grundwasser zu entnehmen und die Fördermenge gegenüber dem vorangegangenen Bescheid um 3,1 auf 21,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr erhöht.
Der hessische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte dagegen geklagt, weil durch die Grundwasserförderung erhebliche Beeinträchtigungen in den besonders unter Schutz gestellten Natura-2000-Gebieten zu befürchten seien. Die Naturschützer sehen die Wälder im Hessischen Ried bedroht, weil ihnen durch die Grundwasserentnahme der Grundwasseranschluss genommen werde.
BUND bekam 2019 teilweise Recht
2019 hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt der Klage des BUND teilweise stattgegeben. Die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung sei in Bezug auf die geschützten Tierarten und Vogelschutzgebiete rechtswidrig. Das Regierungspräsidium müsse genauer prüfen, ob die Genehmigung mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union vereinbar ist.
Zudem wies das Verwaltungsgericht das Land Hessen darauf hin, dass die Schutzgebietsverordnung in Bezug auf spezielle geschützte Baumarten im Jägersburger- und Gernsheimer Wald auch ein Gebot zur Verbesserung der Grundwassersituation enthalte - zumindest nach Auffassung des Gerichts. Daraus ergebe sich aber keine Verpflichtung zur flächendeckenden Wiederaufspiegelung des Grundwassers. Der BUND wollte erreichen, dass die Grundwasserförderung mit der rechtlichen Verpflichtung zur Waldrettung durch die Aufspiegelung verknüpft wird.
Sendung: hr-iNFO, 16.04.2024, 19 Uhr
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