Letzte Frist nach Corona-Hilfen
Unternehmen, die Corona-Wirtschaftshilfen bekommen und eine Fristverlängerung beantragt hatten, müssen die Schlussabrechnung bis 30.September einreichen.
An diese Frist hat das Wirtschaftsministerium am Donnerstag erinnert. Unternehmen, die das bis dahin nicht getan haben, müssen die gewährten Hilfen vollständig zurückzahlen. Aktuell seien erst rund zwei Drittel der erwarteten Schlussrechnungen eingegangen und auch die Einreichungszahlen seien gering. Unnötige Rückforderungen gelte es im Interesse der Wirtschaft dringend zu vermeiden, appellierte das Ministerium.