Proteste am Fechenheimer Wald angekündigt Autobahngesellschaft will Waldstück ab 6. Januar sperren
Seit einigen Tagen wird am Fechenheimer Wald in Frankfurt deutlicher, dass die Rodungen für den Bau des umstrittenen Riederwaldtunnels näher rücken. Jetzt hat die Autobahn GmbH einen Zeitraum für die Sperrung des Waldstücks angekündigt.
Es tut sich etwas am Fechenheimer Wald: Erst wurde in den vergangenen Tagen ein Container-Wall errichtet, um Geräte zu schützen. Aktivistinnen und Aktivisten versuchen zunehmend, gegen die anstehenden Rodungsarbeiten für den A66-Ausbau mit dem Riederwaldtunnel zu mobilisieren.
Und nun gibt es auch ein Datum: Die Autobahn GmbH veröffentlichte am Freitag eine "Anzeige einer Waldsperrung", die ab dem 6. Januar bis voraussichtlich 31. Januar auf den rund zwei Hektar Wald der Autobahn GmbH gelten soll (zum Zeitplan hier lang).
Lebensgefahr im Rodungszeitraum
Die Sperrung solle verdeutlichen, "dass für den genannten Zeitraum Lebensgefahr besteht und ein Betreten des Waldes in diesen Bereichen nicht gestattet ist", heißt es darin. Das Wohnen im Wald, etwa in Baumhäusern, sei ohnehin illegal.
Die teilweise über 30 Meter hohen Bäume könnten beim Fällen der Länge nach zu Boden stürzen und andere Bäume mitreißen, heißt es weiter. "Legitimes Ziel" der Sperrung sei deshalb, die Sicherheit der Personen im Wald zu gewährleisten.
Proteste angekündigt
Derzeit befindet sich etwa ein Dutzend Besetzerinnen und Besetzer im Wald. Weitere 250 Personen hatten am Donnerstag angekündigt, auch mit zivilem Ungehorsam gegen die Rodungen vorgehen zu wollen und eine entsprechende Erklärung namentlich unterzeichnet.
Man werde sich "praktisch und solidarisch einer Maßnahme widersetzen, die Grund- und Freiheitsrechte für jetzige und zukünftige Generationen gefährdet", so die Mitteilung.
Bereits am kommenden Wochenende wollen die Ausbau-Gegnerinnen und -Gegner erneut gemeinsam durch den Wald spazieren um gegen den Autobahnausbau zu mobilisieren. Für den sogenannten "Tag X", den Beginn der Rodungen, rief ein Bündnis aus 22 Initiativen zu Kundgebungen auf der Straße auf.
Wann ist "Tag X"?
Offen bleibt, ob der Tag X tatsächlich der 6. Januar sein wird. Denn noch immer ist nicht geklärt, ob zusätzlich zur von der Autobahn GmbH gesperrten Rodungsfläche ein Betretungsverbot für eine Pufferzone verhängt wird - und dies ist offenbar eine Bedingung der Polizei, den Wald überhaupt zu räumen.
Bisher betrifft die Sperrung ein rund zwei Hektar großes Areal - genau den Bereich, der im Besitz der Autobahn GmbH ist und gerodet werden soll. Die Autobahn GmbH verdeutlicht auf hr-Nachfrage, dass sie für die Sperrung einer umliegenden Pufferzone ist. Mit einem Sicherheitsbereich könnten "Gefährdungen für Leib und Leben Dritter vermieden werden", heißt es auch in der Sperrungs-Anzeige.
Der Text liest sich wie ein Appell an die Untere Forstbehörde, das Forstamt Groß-Gerau, das für eine solche Sperrung zuständig wäre. Für das Forstamt sei die Priorität, nur "minimal in die Rechte der Waldbesucher einzugreifen", sagte der Leiter Klaus Velbecker gegenüber dem hr am Freitag. Man befinde sich darüber noch in der Abstimmung mit der Autobahn GmbH.
Frage um Heldbockkäfer gilt als geklärt
Erst in der Woche vor Weihnachten hatte die zuständige Naturschutzbehörde grünes Licht für die Rodungen gegeben. Dabei ging es um den geschützten Heldbockkäfer, der möglicherweise an einigen der Bäumen lebt, die der Autobahn weichen sollen.
Sendung: hr4, 29.12.2022, 16.30 Uhr
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