Riederwaldtunnel in Frankfurt Artenschutz-Ausnahme für Rodung im Fechenheimer Wald beantragt
Für das umstrittene Bauprojekt Riederwaldtunnel im Osten Frankfurts will die Autobahn GmbH im Winter ein weiteres Waldstück roden. Damit ihr der Heldbockkäfer nicht im Weg steht, hat sie eine Artenschutz-Ausnahme beantragt. Ab sofort können Einwände erhoben werden.
Es geht um rund zwei Dutzend Eichen im Fechenheimer Wald. Die stehen da, wo die Autobahn GmbH das letzte Teilstück der A66 bauen möchte. Bisher darf die bundeseigene Gesellschaft die Bäume nicht fällen, weil in ihnen der Heldbockäfer brütet. Und der ist streng geschützt.
Deshalb haben die Planer eine Artenschutz-Ausnahme beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt. Die Behörde hat die Pläne jetzt für zwei Monate ins Internet gestellt.
Einwände werden geprüft
Wer Einwände gegen die Pläne hat, hat jetzt die Gelegenheit. Bis zum 25. Oktober nimmt das Regierungspräsidium Einwände entgegen, prüft sie und entscheidet dann über den Antrag der Autobahn GmbH. Wenn es schnell geht, könnte schon in diesem Winter gerodet werden.
Nur in der Zeit vom 1. November bis zum 28. Februar dürfen die Motorsägen kreischen, weil dann keine Vögel beim Brüten gestört werden.
Zweifel am Käferschutz-Plan
Zweifel, dass es die Autobahn GmbH mit dem Artenschutz ernst meint, hat das "Aktionsbündnis Unmenschliche Autobahn", in dem sich Gegnerinnen und Gegner des Riederwaldtunnels versammelt haben. Eine von ihnen ist Simone Kühn.
Sie sagt, das Bündnis prüfe derzeit eine Einwendung gegen die Rodung. Das Bündnis hat in der Vergangenheit schon juristische Erfolge verbuchen können. Auf dem Klageweg hat es erreicht, dass beim Lärmschutz nachgebessert werden musste.
Käfer sollen umgesiedelt werden
Die Autobahn GmbH will allerdings die Auswirkungen auf den Käferbestand so gering wie möglich halten. Die betroffenen Käfer sollen nicht einfach überrollt, sondern umgesiedelt werden.
In dem kleinen verbliebenen Waldstück auf der Trasse stehen etwa zwei Dutzend Brutbäume. Diese werden - so steht es im Antrag der Autobahn-Planer - behutsam gefällt, in ein nahe gelegenes Waldstück gebracht und dort vorsichtig abgelegt.
Viele Käferlarven könnten auch in gefällten Bäumen noch zur Reife gelangen, heißt es im Rodungs-Antrag. Dann könnten sie aus den Stämmen schlüpfen und sich im neuen Waldstück neue Brutbäume suchen. Positiver Nebeneffekt: Die modernden Stämme könnten dann dem ebenfalls geschützten Hirschkäfer als Brutstätte dienen.
Tunnel soll bis 2033 fertig sein
Ist der Konflikt zwischen Tunnel und Artenschutz also leicht lösbar? Die Tunnel-Gegner glauben das nicht. Am Ende wird wohl das Regierungspräsidium darüber entscheiden müssen - oder gar ein Gericht, falls die Präsidiumsentscheidung beklagt werden sollte.