Urteil im zweiten Cum-ex-Prozess Hanno Berger zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

Mit seinen Geschäften soll er Steuern in Höhe von rund 113 Millionen Euro hinterzogen haben: Am Dienstag ist in Wiesbaden der ehemalige Steueranwalt Hanno Berger erneut zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

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Hanno Berger zu mehr als acht Jahren Haft verurteilt

hs 30.05.2023
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Das Landgericht Wiesbaden hat die Schlüsselfigur im Cum-ex-Steuerskandal, Hanno Berger, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Er sei der Steuerhinterziehung in drei Fällen schuldig, entschied das Gericht am Dienstag. Zudem sollen aus Bergers Vermögen knapp 1,1 Millionen Euro eingezogen werden - Honorare, die er laut Urteil unrechtmäßig erhielt.

Das mögliche Höchstmaß für Berger hatte bei 15 Jahren gelegen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren und sechs Monaten sowie die Einziehung von Vermögenswerten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch für Berger plädiert.

Kapitalertragssteuer mehrfach erstattet

Der 72-Jährige gilt als einer der geistigen Väter des Cum-ex-Betrugssystems, mit dem sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten ließen. Der Bundesgerichtshof hatte dies im Jahr 2021 als Straftat gewertet.

Wegen der Deals, die ihre Hochphase zwischen 2006 und 2011 hatten und bei Banken weit verbreitet waren, büßte der deutsche Staat geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Mehrere Treffen zur Vorbereitung: "Genauer Masterplan"

Für die komplexen Aktiengeschäfte habe es mehrere Treffen zur Vorbereitung gegeben, bevor die Deals nach einem "genauen Masterplan" über die Hypovereinsbank abgewickelt wurden, erklärte die Vorsitzende Richterin Mittelsdorf.

Die Kammer gehe davon aus, dass Berger von Anfang an klar gewesen sei, dass ein Steueranspruch verletzt worden sei und "ein Griff in die Staatskasse erfolgte". Berger reagierte immer wieder mit Kopfschütteln auf die Ausführungen, äußerte sich am Dienstag aber nicht mehr zu den Vorwürfen.

Wegbereiter für Cum-ex-Deals in Deutschland

Berger hat das Geschäftsmodell nicht erfunden, gilt aber aber als Wegbereiter dafür, dass Cum-ex in Deutschland im großen Stil betrieben werden konnte. Er beriet Banken, Fonds und Investoren bei der Konstruktion der Cum-ex-Deals und warb über sein Netzwerk vermögende Kunden ein - dafür kassierte er Millionen.

Einst war er Beamter in der hessischen Steuerverwaltung, später wechselte er die Seiten und machte sich als Steueranwalt selbstständig. Er hatte die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und sich als Opfer eines Justizskandals gesehen.

Zum zweiten Mal verurteilt

Im Wiesbadener Prozess hatten die Ankläger dem 72-Jährigen vorgeworfen, von 2006 bis 2008 mit Cum-ex-Geschäften einen Steuerschaden von rund 113 Millionen Euro verursacht zu haben.

Vom Landgericht Bonn war Berger im Dezember in einem anderen Verfahren bereits zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Er hatte sich durch eine Flucht in die Schweiz jahrelang der deutschen Justiz entzogen und war im Februar vergangenen Jahres ausgeliefert worden.

Mit dem Urteil in Wiesbaden kann per nachträglichem Beschluss eine Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren gebildet werden. Die Gesamtstrafe erfolge nach Rechtskraft beider Urteile per nachträglichem Beschluss durch das Gericht, das Berger zur höheren Strafe verurteilt habe.

Noch ist das Bonner Urteil aber nicht rechtskräftig. Berger hatte angekündigt, dagegen in Revision am Bundesgerichtshof zu gehen.

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Sendung: hr-fernsehen, hessenschau, 30.05.2023, 19.30 Uhr

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Quelle: dpa