Neuregelung am Anlagenring Verwaltungsgericht hält Gießener Verkehrsversuch für rechtswidrig
Der großangelegte Verkehrsversuch in Gießen ist nach Einschätzung des dortigen Verwaltungsgerichts rechtswidrig. Zwei Anwohner hatten sich gegen neue Verkehrsschilder gewehrt. Die Stadt will gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verkehrsversuch lägen nach aktueller Kenntnislage nicht vor, teilten die Richter am Montag mit. Das Gericht gab damit dem Eilantrag zweier Einwohner statt, die sich gegen die Neuregelung des Verkehrs wehren.
Die Stadt muss die Schilder wieder abbauen - sofern das Urteil rechtskräftig wird. Die Beteiligten können binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel einlegen (Aktenzeichen 6 L 1536/23.GI).
Ziel in Gießen: Mehr Platz für Fahrradfahrer und Fußgänger
Autos sollten in Gießen künftig nur noch die äußeren Fahrspuren des Anlagenrings um die Gießener Innenstadt in Einbahnrichtung nutzen können, die bisherigen Innenspuren sollten dem Fahrrad- und Busverkehr vorbehalten sein. Ziel der Maßnahme ist, mehr Platz und Sicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fußgänger zu schaffen. Im Juni hatten mit Straßensperrungen die Vorbereitungen für das Projekt begonnen.
Zwei Anwohner hatten sich jedoch gegen neue Verkehrsschilder gewehrt. Die Stadt Gießen begründete die neue Beschilderung mit Arbeiten im Straßenraum. Die Anwohner argumentierten dagegen, es handele sich bereits um Umleitungen für den Verkehrsversuch – für den eine plausible Datengrundlage fehle.
Das sahen auch die Richter so: Allein die Vermutung, der Anlagenring werde künftig vermehrt von Radfahrern genutzt, reiche hierzu nicht aus. Gleiches gelte für die von der Stadt aufgeführten Gründe wie Klimaschutz und Emissionsreduzierung.
Stadt Gießen plant Beschwerde
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Gießen plant, dagegen vor dem Verwaltungsgerichtshof vorzugehen, wie eine Sprecherin am Montagnachmittag mitteilte. "Wir können derzeit nur sagen: Wir werden Beschwerde vor dem VGH einlegen."
Sendung: hr-iNFO, 10.7.2023, 16 Uhr
Ende der weiteren Informationen