Stadt scheitert mit Beschwerde VGH erlaubt umstrittene Waffenmesse in Gießen
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Die umstrittene Waffenmesse in Gießen darf stattfinden. Die Stadt ist mit ihrer Beschwerde gescheitert. Sie befürchtet, dass sich der Veranstalter nicht an das Waffenrecht hält und Gegenstände aus der NS-Zeit ausgestellt werden.
Alle Einwände der Stadt Gießen haben nichts genützt: Die Waffenbörse darf wie geplant am Donnerstag in den Hessenhallen eröffnen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden und damit eine Beschwerde der Stadt zurückgewiesen.
Der VGH in Kassel betonte in seiner Mitteilung von Mittwoch, ein Verbot von Ausstellungen wie der Waffenbörse komme nur als letztes Mittel in Betracht. Um den Befürchtungen der Stadt entgegenzutreten, sieht der zuständige Senat dagegen einfachere Möglichkeiten.
Sorge um Waffenrecht und Sicherheit
Die Stadt Gießen hatte unter anderem argumentiert, man könne nicht davon ausgehen, dass der Verkauf von Waffen nach den Vorgaben des Waffengesetzes vonstatten gehe. Für diese Befürchtung fehle es an einer tragfähigen Grundlage, so der VGH. Ein Hinweis auf die gesetzlichen Vorgaben befinde sich sowohl in den Ausstellungsbedingungen als auch auf der Internetseite zur Messe.
Eine weitere Sorge der Stadt: Es fehle an einem qualifizierten Sicherheitskonzept. Einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung müsse vorrangig durch wirksame Auflagen und Zugangsbeschränkungen begegnet werden, befand dagegen der VGH.
Streit um abgeklebte NS-Symbole
Bei früheren Ausgaben der Messe waren auch Gegenstände aus der NS-Zeit gezeigt und verkauft worden. Die Stadt hatte daher kritisiert, der Veranstalter hätte in seinen Mietverträgen mit Ausstellern nicht darauf aufmerksam gemacht, dass das bloße Abkleben von NS-Symbolen nicht ausreiche, um derartige Gegenstände ausstellen zu dürfen.
Auch in diesem Punkt stimmte der VGH nicht überein. Es könne nicht festgestellt werden, dass der Veranstalter davon ausgehe, im Abkleben von NS-Symbolen liege kein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch vor - und bereit sei, das zu tolerieren.
Kassel hatte Messe verboten
Die Stadt Gießen war zuvor schon vor dem Verwaltungsgericht Gießen (VG) gescheitert. Das VG hatte der Stadt am vergangenen Freitag aufgegeben, die geplante Waffenmesse in den Hessenhallen zu gestatten. Dagegen hatte der Magistrat nun Beschwerde beim VGH eingelegt. Dessen Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Messe "WBK International" darf damit bis von Donnerstag bis Samstag Besucherinnen und Besucher empfangen.
In früheren Jahren fand sie in Kassel statt und zog teilweise bis zu 20.000 Besucher an - darunter laut Beobachtern auch zahlreiche Mitglieder der rechtsextremen Szene. 2021 stimmte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung für ein Verbot der Veranstaltung, die auch wegen strenger Corona-Hygieneauflagen letztlich abgesagt wurde. Ein Versuch, die Messe in Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) durchzuführen, scheiterte - nach Angaben des Veranstalters aus Mangel an Ausstellern.
Sendung: hr-iNFO, 16.11.2022, 14 Uhr
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