Entscheidung des Verwaltungsgerichts Waffen-Messe in Gießen darf doch stattfinden

Die umstrittene Waffen-Messe in Gießen darf stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht nach einem Eilantrag der Veranstalterin. Die Stadt hatte die Messe zuvor gestoppt.

Pistolen auf der Waffenmesse
Pistolen auf einer Waffen-Messe (Archivbild). Bild © Imago Images
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Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Freitag entschieden, dass die Waffen-Messe in der Hessenhalle in Gießen vom 17. bis 19. November stattfinden darf. Damit gab das Gericht einem Eilantrag der Veranstalterin größtenteils statt. Der Stadt wurde allerdings erlaubt, Regelungen und Maßnahmen zu treffen, um Störungen der öffentlichen Sicherheit auszuschließen.

Die Stadt Gießen hatte die Messe zunächst gestoppt. Die Stadtverwaltung verweigerte der Veranstalterin die gewerberechtliche Festsetzung der Ausstellung. Nach Bekanntwerden der Pläne hatten die Fraktionen von SPD, Grünen und Linken gegen die Messe mobil gemacht. Es könne nicht sein, dass eine friedliche, bunte und weltoffene Stadt wie Gießen diese Messe ausrichte, hieß es zur Begründung.

Gegenstände aus NS-Zeit

Zusätzlich klagte die Stadt, dass bei der Waffen-Messe auch ein Hand- oder Direktverkauf von Waffen vorgesehen sei. Neben Waffen waren bei früheren Ausgaben der Messe Gegenstände aus der NS-Zeit gezeigt und verkauft worden. Eine solche Messe sei "rufschädigend für die Stadt", sagte Oberbürgermeister Frank-Tilo Becher (SPD).

Das Gericht hingegen beschloss am Freitag, dass die Veranstalterin ein Recht auf die gewerbliche Festsetzung der Ausstellung habe. Sie könne sich dabei auf die Gewerbefreiheit berufen.

Waffenverkauf nur mit Ausnahmegenehmigung

Nach Einschätzung des Gerichts liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, "dass ein Waffenverkauf ohne die dafür erforderliche Ausnahmegenehmigung vorgesehen sei oder durch die Veranstalterin geduldet werde", hieß es in einem Schreiben.

Der befürchteten Ausstellung von NS-Devotionalien könne mit geeigneten Auflagen begegnet werden. Das Gericht wies zusätzlich darauf hin, dass das Darstellen von verfassungswidrigen Kennzeichnen eine Straftat darstelle. Das Verbot der Waffen-Messe insgesamt sei nicht verhältnismäßig.

Die Aussteller seien auf die waffenrechtlichen Einschränkungen hingewiesen worden, sagte die Veranstalterin laut Gericht. Sie werde die Vorgaben überwachen und durchsetzen. Auf das Verbot der Ausstellung von NS-Devotionalien habe die Veranstalterin die Aussteller in mehreren Sprachen "unmissverständlich hingewiesen".

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Waffen-Messe in Kassel verboten

Die Waffen-Messe fand in früheren Jahren in Kassel statt und zog teilweise bis zu 20.000 Besucherinnen und Besucher an - darunter nach Angaben von Beobachtern zahlreiche Mitglieder der rechtsextremen Szene.

2021 stimmte die Kasseler Stadtverordnetenversammlung für ein Verbot der Veranstaltung. Ein Versuch, die Messe nach Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt) zu verlegen, scheiterte nach Angaben des Veranstalters aus Mangel an Ausstellern.

Weitere Informationen

Sendung: hr-iNFO, 11.11.2022, 19 Uhr

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Quelle: hessenschau.de/Michelle Goddemeier